Schließen und verriegeln aller zugänglichen Fenster und Balkontüren, wenn man das Objekt verlässt - gekippte Fenster und Balkontüren gelten versicherungstechnisch als offen!
Bewusstes Versperren von Türen - Türen, die lediglich durch die Falle gesichert sind, gelten ebenfalls versicherungstechnisch als offen!
Durch zusätzliche und auch von außen als solche erkennbare Sicherungsmaßnahmen siehe folgende Aufzählung).
Nur erschwert übersteigbare Zäune, Mauern, Gartengitter, Zufahrtstore (zB. Mindesthöhe 2m).
Einbau von gemäß ihrem Widerstandsgrad zertifizierten Fenstern und Türen (RC1N bis RC6, früher WK2 bis 6).
Für versperrbare Zugangstüren
Schutzbeschläge und Schutzrosetten
Panzerriegel bzw. Querriegel
Mehrfachverriegelungen
Anbringen von Zusatzschlössern
Verwendung von qualitativ hochwertigen Sicherheitszylindern und Sicherheitsschlössern
Aushebesicherungen für nach außen öffnende Türen (Bänder außen sind angreifbar)
Für zugängliche Fenster und Balkontüren
Anbringen zusätzlicher mechanischer Sicherungen. Etwa: versperrbare Fenstergriffe mit und ohne Zusatzriegel (ohne nur bei eigeschlagener Scheibe wirksam!), bandseitige Zusatzverrieglungen, Stangenschlösser, Teleskopstangen
Anbringen von Gittern oder Sicherheitsrollos, Rollladensicherungen
Sicherheitsverglasungen
Nachträgliches Anbringen von Sicherheitsfolien an bereits vorhandenen Scheiben
Falls möglich Ersatz der vorhandenen Verriegelungen durch solche mit erhöhtem Aufbruchsschutz (abhängig von Alter und Hersteller).
Sonstiges
Anbringen von Sicherungen an Kellerschachtgittern
Sicherung von Leitern, die sich am Grundstück befinden
Vermeidung von Aufstiegshilfen am Gebäude zu Balkonen oder Terrassen der Obergeschosse (etwa Rankhilfen für Pflanzen, erhöhter Abstand von Regenrohren)
Bewegungsgesteuerte Außenbeleuchtung an allen Gebäudeseiten und Nebengebäuden