Welche Objekte finden Einbrecher lohnend und warum?
Privatbereich:
Insbesondere vermeintlich lohnende Objekte werden über längere Zeiträume ausgekundschaftet. Je nach Tätergruppe werden Objekte auch mit "Geheimzeichen" - den Zinken - markiert, um den tatsächlich einbrechenden Personen Hinweise bezüglich des Objektes zu geben.
Sollten Ihnen verdächtige Personen oder unbekannte Markierungen auffallen, verständigen sie in jedem Fall die Polizei.
- Erkennbar unzureichend gesicherte Wohnungen und Häuser.
- Gänge und Stiegenhäuser großer Wohnanlagen sind zu bestimmten Tageszeiten häufig verweist, mögliche Täter bleiben anonym, zB. oberstes Stockwerk ohne Lift.
- Türen der obersten Stockwerke oder solche in nicht einsehbaren Gangbereichen.
- Wohnungen und Häuser alleinstehender Personen.
- Wohnungen und Häuser älterer Personen.
- Abseits stehende Häuser oder solche mit größeren Grünflächen, gepaart mit von außen bzw. vom Nachbargrundstück schlecht einsehbaren Gebäudeteilen.
- Wenn durch den oder die Täter erkennbar ist, dass sich im Objekt niemand aufhält (voller Briefkasten mehrere Zeitungen vor der Türe, nachts kein Licht oder TV-Gerät, ständig heruntergelassene Rollos, etc.).
- Erreichbare Fenster oder Balkontüren in gekipptem Zustand können eine „Einladung“ an Einbrecher darstellen.
- Wochenendhäuser, Jagdhütten, Schrebergartenhäuschen
- Kellerräumlichkeiten und Garagen
Gewerbe und Gastronomie:
- Generell alle unzureichend gesicherten Geschäftsflächen und Büros.
- Außerhalb der Bürozeiten unbesetzte und meist auch unbewachte Gewerbeobjekte.
- Baustellen bzw. die dort von den Handwerkern als Lager oder Büro genutzten Räume bzw. am Gelände abgestellte Baucontainer.
- Abgelegene Grundstücke, welche der Bereitstellung und Aufbereitung von Baumaterialien dienen.
- Abgelegene Grundstücke für die Holzverarbeitung.
- Während der Zwischensaison geschlossene Beherbergungsbetriebe bzw. deren Büros
- Außerhalb der Öffnungszeiten oder saisonal bedingt geschlossene Freizeitangebote (Minigolfplätze, Freibäder, Klettergärten, Souvenirshops, etc.)