Einbruchmeldeanlage (EMA) bzw. Alarmanlage, Überfallmeldeanlage (ÜMA):
Eine EMA/ÜMA muss über Möglichkeiten für das Erkennen von nicht autorisierten Öffnungen (Einbrüchen), Störungen eines Anlagenteils und von Sabotage verfügen.
Eine Einbrucherkennung und Meldung gemäß den Erfordernissen soll in einem möglichst frühen Stadium des Einbruchsversuchs stattfinden.
Im Fall von Störungen oder Sabotage müssen Anlagenbetreiber, das aufgeschaltete Bewachungsunternehmen und der Errichter raschest möglich davon in Kenntnis gesetzt werden.
Anforderungen an die Funktion:
- Einbrucherkennung und Erfassung von Störungen.
- Auslösung von Überfallmeldungen unabhängig vom Anlagenstatus.
- Einfache Bedienung, Überwachung und Möglichkeiten zum Scharf- und Unscharfschalten durch den Anlagenbetreiber.
- Erkennung, Melden und Anzeigen von Einbruchs-, Sabotage- und Störungssignalen in Abhängigkeit vom Sicherheitsgrad der Anlage.
- Bei Einbindung technischer Überwachungen (Feuer, Rauch, Wasser, Gase) zuverlässige Erkennung und raschest mögliche Meldung zur Schadensminimierung.
- Gewährleistung der Sabotagesicherheit durch Vorrichtungen, die den Zugang zu internen Elementen der EMA und der Kabelverbindungen der Meldeanlage verhindern oder erschweren bzw. Manipulationsversuche an diesen erkennen und entsprechend melden. Überwachen der Verbindungen und der Kommunikation zwischen einzelnen Anlageteilen und Geräten sowie insbesondere bei Funkübertragungen Erkennung von Störversuchen durch Jamming.
- Sicherstellung der Energieversorgung der Anlage bei Ausfall der allgemeinen Versorgung je nach Sicherheitsgrad der Anlage.
- Eindeutige und vollständige Dokumentation, damit notwendige Informationen für Errichtung, Inbetriebnahme, Bedienung und Instandhaltung (Wartung) jederzeit zur Verfügung stehen.
Die detaillierten Anforderungen zur Umsetzung der vorstehend genannten Punkte können der Norm entnommen werden. Diese orientiert sich im Wesentlichen am geforderten Sicherheitsgrad der Einbruch- und Überfallmeldeanlage. Dieses gilt insbesondere für das Scharf- und Unscharfschalten, die Sabotagesicherheit und die Verfügbarkeit der Verbindungen der Anlagenteile.